Hallo Frau Bader,
eine Erzieherin hatte letztes Jahr einen auf ein Jahr befristeten Vertrag bei einer Gemeinde mit mehreren Kindergärten. Ihr wurde mündlich mehrmals zugesichert, dass der Vertrag verlängert würde, da das Personal gebraucht wird; schriftlich hatte sie aber noch nichts erhalten, da noch nicht klar war, welche Stelle sie erhalten würde.
Etwa fünf Monate vor Ende des laufenden Vertrags wurde sie schwanger. Als sie dies dem AG mitteilte und fragte, wie es mit der Verlängerung des Vertrags aussieht, sagte er "dumm gelaufen". Der Vertrag lief also aus und danach war sie fast vier Monate arbeitslos bis zur Geburt ihres Babys, da sie aufgrund der SS auch keine neue Stelle bekam.
Eine Kollegin, die ebenfalls einen befristeten Vertrag hatte, wurde von der Gemeinde übernommen; die nicht besetzte Stelle wurde ausgeschrieben.
Nach den Informationen aus verschiedenen Quellen war die Nicht-Verlängerung des Vertrages aufgrund der SS nicht rechtens, stimmt das? Und welche Möglichkeiten hätte sie jetzt zu tun, was könnte sie erreichen?
Ich hoffe, Sie können weiter helfen.
MfG,
Montian
Mitglied inaktiv - 22.05.2010, 22:14
Antwort auf:
Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrags wegen SS
Hallo,
kann sie es beweisen? Sonst sieht es ganz schlecht aus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2010
Antwort auf:
Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrags wegen SS
Ohne "Beweise" keine Chance.
Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 18:23
Antwort auf:
Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrags wegen SS
Hallo Fr. Bader,
danke für Ihre Antwort! (Auch an TinaDA35!) Habe es erstmal so weitergegeben... Vielleicht können Sie nochmal weiterhelfen?
Zum Beweisen: Schriftlich wurde wie gesagt nichts festgehalten; sie hat es wohl ihren Kolleginnen und der KiGa-Leitung erzählt (die außerdem über die Regelung der Gemeinde Bescheid wissen, dass zunächst vorhandenes Personal weiter beschäftigt wird, bevor jemand Neues eingestellt wird) und ihr Mann hatte die Telefonate mitbekommen; meines Wissens nach ist auch wie gesagt mindestens eine Kollegin mit befristetem Vertrag weiter beschäftigt worden. Gilt so etwas als Beweise?
Wäre dieser Fall mit dem Fall vom Arbeitsgericht Mainz, 3 Ca 1133/08, vergleichbar, nach dem dann der AG die Beweislast trägt, dass er nicht gegen das AGG verstoßen hat? Oder habe ich da etwas übersehen / falsch verstanden?
Was könnte man sich hier unter einer "angemessene Entschädigung" vorstellen?
Inzwischen arbeitet übrigens die neue Kollegin, die an ihrer Stelle eingestellt wurde, nicht mehr dort (hat gekündigt) und die andere Erzieherin steht im Moment allein da, auch die Kinder und Eltern hätten die damals schwangere Erzieherin gerne behalten bzw. jetzt wieder...
Zum verminderten Elterngeld kommt ja noch der Ärger über die ganze Sache und dass ihr viele sagen: das war schon richtig so, dass ihr Vertrag nicht verlängert wurde, weil sie ja schwanger war - ganz egal, dass sie gerne weiter gearbeitet hätte (und das auch gekonnt hätte).
MfG,
Montian
Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 22:09