Frage: Neue Firma

Guten Tag Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und fange demnächst nach 1 Jahr an TZ in EZ zu arbeiten. Nun habe ich erfahren, dass der AG eine neue Firma gegründet hat in die ich übergehen soll. Es wird wahrscheinlich nicht zu meinen Gunsten sein. Was soll ich beachten? Kann ich später die Elternzeit noch um 1 Jahr verlängern ohne Zustimmung des neuen AG? Vielen Dank!

von Mutti1000 am 01.07.2019, 18:29



Antwort auf: Neue Firma

Hallo, was heißt denn "in die ich übergehen soll"? Sie haben einen Vertrag geschlossen, den kann der Ag nicht einseitig kündigen. Eine Änderungskündigung kann er in der EZ auch nicht aussprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2019



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