Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten von zwei Jahren Elternzeit, die ich für mein erstes Kind beantragt habe. Die Elternzeit geht bis Anfang Februar 2011. Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt und die letzte Zahlung im Januar diesen Jahres erhalten. Nun erwarte ich im August aber bereits mein zweites Kind und frage mich, was ich jetzt alles beachten muss, wen ich über die Schwangerschaft informieren muss etc. Meinen Arbeitgeber habe ich bereits eine Woche nach der Bestätigung der SS durch den Arzt informiert. Wer (und bis wann) muss außerdem informiert werden? Die Krankenkasse z.B.? Außerdem frage ich mich, wann ich die zweite Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen muss. Bin ich jetzt auch vor und nach der Geburt in Mutterschutz, obwohl ich eh nicht arbeiten gehe? Heißt es dann, dass ich die Elternzeit innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes beantragen muss? Oder gelten für Frauen in Elternzeit andere Regelungen? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ich meine, gibt es eine Mindestpauschale, weil ich ja derzeit kein Einkommen habe und falls ja, wer bezahlt das/bei wem müsste ich es beantragen/ist es abhängig vom Gehalt meines Mannes? Außerdem spiele ich mit dem Gedanken, nach der zweiten Elternzeit (die ich vermutlich nur für ein Jahr beantragen werde) nur noch halbtags arbeiten zu gehen. Wann müsste ich dies beim Arbeitgeber beantragen? Bereits bei der Beantragung der Elternzeit oder habe ich noch Zeit, mir die Situation zu betrachten und später zu entscheiden, wie ich es gerne machen würde? Kann ich mich dabei auch auf eine bestimmte Wochenstundenzahl festlegen oder muss ich meinem Arbeitgeber einen gewissen Spielraum anbieten (ich möchte, dass es für beide Seiten akzeptabel ist). Entschuldigen Sie bitte die super vielen Fragen und vorab vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße Tatjana
Mitglied inaktiv - 05.04.2010, 22:00