Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus. Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang, d.h. nur zu Hause und ohne "Verpflichtung" der Anwesenheit an der Arbeitsstätte, ausüben, d.h. offiziell meinem Arbeitgeber gegenüber im Mutterschutz sein. Ist dies so möglich und/oder genehmigungspflichtig (durch wen) ?? Vielen Dank, MfG Alkmini