Mein Problem ist das ich es wirklich nicht wusste das ich auch während der Elternzeit eine Genehmigung für einen Nebenjob brauch. Ich wusste es wirklich nicht. Ab 03.09.04 werde ich wieder in meinem Hauptberuf eingestellt. Ich beende die Elternzeit schon früher. Jetzt habe ich durch grossen Zufall erfahren das ich ohne Genehmigung vom AG keinen Nebenjob machen darf. Den Nebenjob habe ich jetzt gekündigt da ich ja im Sept. wieder im alten Geschäft anfange. Ich habe schreckliche Angst jetzt die fristlose Kündigung zu bekommen. Liebe Frau Bader was wird nun wohl passieren???? Gruss Kerstin
Mitglied inaktiv - 13.08.2004, 19:57