Danies21
Hallo Frau Bader, Ich weiss das man schriftlich beim AG um Genehmigung bitten muss wenn man in der elternzeit Mini Job machen möchte wo anders. Meine Frage ist wenn AG Nein sagt muss er es begründen? Kann Widerspruch dann einlegt werden? Mein AG ist nicht gut auf mich zu sprechen und ich habe dies bezüglich bedenken. Im zweiten elterzeit Jahr bekomme ich aber kein Geld mehr und deshalb wollte z.b Kellner am Wochenende wenn mein mann aufs Kind aufpasst. Mein AG ist eine Arztpraxis hat Wochenende zu Bis jetzt. Und noch eine frage könnte der AG verlangen das ich am Wochenende bei ihm putze? Muss ich dann den Job machen? Lg
Hallo, 1. Er muss bei Ablehnung betriebliche Gründe nennen - zB Mitbewerber 2. Das kommt auf den Arbeitsvertrag an Liebe Grüße NB
peekaboo
Also bist Du als Arzthelferin angestellt oder als "Zugehfrau". Was steht bzgl. der Arbeitszeiten drinnen? Verweigern darf er nicht, wenn es sich hierbei nicht um einen "Interessenkonflikt" handelt. LG Peeka
Danies21
Bin als Arzthelferin angestellt
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