Nachtrag Elternzeit, befristeter Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag Elternzeit, befristeter Vertrag

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Nachricht zu meiner gestrigen Frage (ich habe den Text unten nochmal angehängt). Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen und würde evtl im Anschluss an den 28.02.2018 einen neuen Vertrag über 18 Monate erhalten. Ich würde dennoch 100% EZ bis 30.9.2018 nehmen und dann ab 1.10.2018 50% wieder arbeiten. Da ich ja keinen EG Anspruch habe, wäre ich dann über meinen AG in der 100% EZ versichert oder muss ich das selbst erledigen? Könnte ich dann zB ab 1.3.2018 20% arbeiten und 80% EZ nehmen und wäre so versichert? Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße! Elternzeit, Krankenversicherung und befristeter Vertrag Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Arbeitslosigkeit/Elternzeit da ich einen befristeten Arbeitsvertrag besitze: mein Entbindungstermin ist der 1.12.2017 und mein Arbeitsvertrag ist bis zum 28.02.2018 befristet. Ich habe geplant, bis 30.9.2018 Elternzeit zu nehmen. Wie ich nun schon herausgefunden habe, endet mein Vertrag auf jeden Fall am 28.2.2018 (ich würde dann ab 1.10.2018 voraussichtlich einen neuen, auf 12 Monate befristeten Vertrage erhalten). Muss ich mich dann ab 1.3.2018 arbeitssuchend melden? Durch die selbständige Tätigkeit und das damit verbundene Einkommen meines Mannes habe ich zudem keinen Anspruch auf Elterngeld. Wer übernimmt dann in der Zeit, bis ich wieder arbeite meine Beiträge für Kranken (gesetzlich) und Rentenversicherung (berufsständische Versicherung)?Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße! von Dream17 am 27.11.2017 Re: Elternzeit, Krankenversicherung und befristeter Vertrag Hallo, EZ und ArbGeld 1 schließen sich aus. Melden würde ich die Beendigung aber auch die EZ. Das ArbGeld 1 bekommen Sie dann im Anschluß Liebe Grüße NB

von Dream17 am 28.11.2017, 08:49



Antwort auf: Nachtrag Elternzeit, befristeter Vertrag

Hallo, wieso haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.11.2017



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