Vielen Dank für Ihre Antwort gestern zwecks Lohnerhöhung und BV.
Meine Frage nur wie werden die Zulagen berechnet die ich ja sonst bekommen hätte ?
Die Arbeit sagt Bzw wie hier der Durchschnitt berechnet werden soll wie das gehen soll?
Wie kann ich argumentieren ?
Danke Ihnen
von
Rose2711
am 24.06.2019, 21:38
Antwort auf:
Nachtrag Bzw noch eine Frage zu BV
Hallo,
die Zulagen werden erst einmal grundsätzlich versteuert, insofern bekommen sie etwas weniger raus. Ansonsten muss der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnet werden. Ich hab jetzt nicht im Kopf, ob es bei ihnen ein Sonderfall ist. Auf jeden Fall wird ein Durchschnitt gebildet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2019
Antwort auf:
Nachtrag Bzw noch eine Frage zu BV
Wenn du vorher in Teilzeit warst und auch Zulagen bekommen hast, kann der Arbeitgeber das nicht einfach nach Dreisatz auf Vollzeit hochrechnen?!
Mal als einfaches Rechenbeispiel: Wenn du vorher 50% Teilzeit gearbeitet hast und dabei im Durchschnitt der letzten drei Monate 200€ brutto Zulagen hattest, dann nimmt der Arbeitgeber jetzt für 100% den fiktiven Durchschnittswert von 400€ brutto, wovon dann halt noch die
Steuern abgehen...
Sehe da irgendwie nicht das Problem?!
von
Rotkehlchen
am 25.06.2019, 15:10
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Nachtrag Bzw noch eine Frage zu BV
Danke für deine Antwort
So hab ich das auch gesehen wie du aber er möchte beispielsweise bei den 200 Euro sahen wir mal bleiben nicht hoch rechnen verstehst du?
Also er sagt Vollzeit Lohn ja abe keine Zulagen werden erhöht.
von
Rose2711
am 25.06.2019, 22:46
Antwort auf:
Nachtrag Bzw noch eine Frage zu BV
Hallo,.
Ich denke auch, dass auch die Zulagen hochgerechnet werden müssen.
Argumentationshilfe:
1. Das Geld, das er dir bezahlt, bekommt er sowieso wieder über die Umlage von der Krankenkasse.
2. Im BV darf die kein finanzieller Nachteil entstehen. Du bekommst mit seiner Berechnung deutlich weniger, als du bekommen würdest, wenn du kein BV hättest. Evtl. kannst du mit dem Gehalt eines anderen An argumentieren.
LG luvi
von
luvi
am 26.06.2019, 00:15