Guten Tag Frau Bader,
ich glaube, dass ich einen riesen Fehler gemacht habe, evtl können Sie mir helfen...
Vor der Geburt meines ersten Kindes in 2016 habe ich 4.000€ netto verdient. Nach der Geburt hatte ich ein Jahr Elternzeit und habe danach in Teilzeit für 1.500€ gearbeitet.
In 2018 (als das erste Kind 2.5 Jahre alt war) kam unser zweites Kind und mein Mutterschaftsgeld betrug entsprechend meines Teilzeit Gehalts 1.500€.
Meine Frage ist nun:
Hätte ich beim ersten Kind 3 Jahre Elternzeit eingereicht und hätte ich während dieser in Teilzeit für 1.500€ gearbeitet - hätte mein Mutterschaftsgeld beim 2. Kind dann 4.000€ im Monat gem. meines Ursprungsgehaltes betragen?
Und wenn dem so wäre - gibt es irgendeine Möglichkeit meine Dummheit nachträglich zu korrigieren?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Gruß
von
Kati445
am 25.06.2019, 23:09
Antwort auf:
Nachträglich Dauer Elternzeit ändern
Hallo,
ja, So ist es. Kann man leider nachträglich nicht ändern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2019
Antwort auf:
Nachträglich Dauer Elternzeit ändern
ja, richtig. dein vollzeitvertrag ist hinüber. du hättest drei jahre nehmen können, IN DIESER EZ eine tz, dann diese EZ auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden können, dann hättest du, wie du schreibst, mutterschaftsgeld in voller höhe erhlaten und dein vollzeitvertrag bestünde noch.
rückwirkend ist aber gar nix mehr möglich. du hast nun einen tz vertrag unterschrieben, unanbängig von einer elternzeit. daher ist der zug vz leder abgefahren. außer du fragst nach einenem neuen vollzeitvertrag, den musst du ja aber erfüllen können.
nachträgliche änderungen sind in so einem fall nie möglich
von
mellomania
am 26.06.2019, 06:19
Antwort auf:
Nachträglich Dauer Elternzeit ändern
Danke für die Rückmeldung
von
Kati445
am 26.06.2019, 07:22