Guten Morgen Frau Bader,
mich beschäftigt da etwas und ich hoffe Sie können mir helfen.
Ich habe vor der Geburt meines Sohns im Innendienst einen großen Kundenstamm betreut. Für meine Elternzeit wurde eine Vertretung eingestellt. Die Ausschreibung für meine Stelle lautete „Vertretung während der Elternzeit“
Nun habe ich mit meinem Chef gesprochen und diese „Vertretung“ soll meinen Platz im Büro behalten.
Ich würde zwar zurück ins Büro kommen, aber „nur“ eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung sein. Also keinen festen Schreibtisch - immer hin „Springen“ wo jemand fehlt.
Ich fühle mich zurück gestuft. Ich weiß, dass der Arbeitsplatz nur gleichwertig sein muss - aber auch wenn die Stelle der Vertretung eigentlich nur für meine Elternzeit ausgeschrieben war?
Man fühlt sich sehr abgestempelt
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende
von
Stephie und Knirpsi
am 11.01.2019, 08:03
Antwort auf:
Nach Elternzeit andere Position - Rechtens?
Hallo,
entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn Sie danach Bürotätigkeiten leisten sollen, zählt der Springerjob dazu. Muss halt gleichwertig sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
Nach Elternzeit andere Position - Rechtens?
Kommt auch drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Wenn da nicht explizit deine Tätigkeit definiert wird hast du tatsächlich nur Anspruch auf einen gleichwertigen/gleichbezahlten Arbeitsplatz, aber nicht zwangsläufig auch auf die gleiche Tätigkeit.
von
Dojii
am 11.01.2019, 08:11
Antwort auf:
Nach Elternzeit andere Position - Rechtens?
Kehrst du denn im gleichen Umfang (also mit der gleichen Stundenzahl) zurück? Wenn du z.B. vorher VZ gearbeitet hast und nun in TZ zurückkehrst wird du kaum das alte Volumen schaffen und dann ist das wohl rechtens.
von
KielSprotte
am 11.01.2019, 08:31
Antwort auf:
Nach Elternzeit andere Position - Rechtens?
Das kann ich gut verstehen.
Kommst du denn in Vollzeit zurück oder mit Stundenreduzierung?
Das könnte ja durchaus ein nachvollziehbarer Grund sein, weswegen die Vertretung auf der Position bleiben soll.
Wenn nicht, würde ich tatsächlich nochmal ein Gespräch mit deinem Chef führen und nach den Gründen dafür fragen, warum du nun als Springer eingesetzt werden sollst.
Sofern sich deine hauptsächliche Tätigkeit durch das Springen nicht deutlich verändert zu dem, was du vorher gemacht hast, wird es das wohl so handhaben dürfen.
Sind denn bei euch so viele Urlaube und Krankheiten, dass du überhaupt täglich ausgelastet bist?
Wie lange warst du in EZ?
von
cube
am 11.01.2019, 13:10