hallo frau bader!!
ich habe eben mal in der satzuung nachgeschaut und da steht nichts von einem haftungsausschluss!
das einzige was ich unter dem abschnitt VERSICHERUNG finden konnte war das die kinder im kiga sowie auf hin und rückweg gesetzlich versichert sind!
hat das nun etwas positives oder negatives für uns zu bedeuten??? und wenn es geht mit einem schmerzensgeld wie kann man das "beantragen" oder wie läuft so etwas ab????
vielen dank schon mal für ihre mühe sagt
biggsi
Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 11:25
Antwort auf:
NACHTRAG schmerzensgeld bei kiga unfall
Hallo,
die Versicherung greift nur, wenn keine Haftung ausgeschlossen ist (Vertrag?) u die Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sind Sie rechtsschutzversichert?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2005
Antwort auf:
NACHTRAG schmerzensgeld bei kiga unfall
hallo frau bader
ja wir sind rechtschutzversichert und ja es war zur zeit des unfalls keine erzieherin in der nähe so dass man auch vom unfallhergang nur auf das zurückgreiffen kann was die kinder gesagt haben.....
lieben dank schon mal
biggsi
Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 12:02