Hallo! 1. Wenn ich richtig informiert bin, besteht Anrecht auf Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Ist es richtig, dass die Möglichkeit besteht (keine Frühgeburt) den Mutterschutz nach der Geburt zu verlängern, wenn man vor der Geburt keinen Mutterschutz in Anspruch genommen hat? Also bis zur Geburt vollständig durchgearbeitet hat. 2.Wenn obige Möglichkeit besteht, zahlt die KK dann das Mutterschutzgeld auch für den verlängerten Zeitraum? Danke vielmals für die Hilfe
Mitglied inaktiv - 08.08.2002, 18:06