Hallo Frau Bader ich arbeite auf 450€ und bin familienversichert. Mein Arbeitgeber würde die 450€ auch in der mutterschutzfrist weiter zahlen. Nach Ablauf der 8 Wochen nach der Geburt werde ich auch direkt wieder anfangen auf 450€ zu arbeiten. Muss ich eine Art schreiben bei der elterngeldstelle/ krankenkasse einreichen? Und muss ich in diesem Fall überhaupt Elternzeit einreichen um den mindestsatz von 300€ zu erhalten? Mit freundlichen grüßen
von Anke84 am 01.05.2018, 16:04