Frage: Mutterschutz

Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschutz. Wie lange dauert der Mutterschutz an?? Erlöscht der Mutterschutz wenn ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehe???

von lialouis am 15.01.2014, 14:59



Antwort auf: Mutterschutz

Hallo, Mutterschutz hat man sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, in Ausnahmefällen zwölf Wochen nach der Geburt. Unabhängig davon kann man bis zu drei Jahre ab Geburt Elternzeit beantragen. Sie können in der Elternzeit bis zu 30 h pro Woche arbeiten und weiteren Elternzeit bleiben. War das Ihre Frage? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2014



Antwort auf: Mutterschutz

Mutterschutz in Deutschland: 6 Wochen vor der Geburt Tag der Geburt 8 Wochen nach der Geburt regulär! Aber auf keinen Fall reicht er bis zu einem Jahr! Worauf willst du hinaus? Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.01.2014, 20:40



Antwort auf: Mutterschutz

Ja vielen dank.aber hab ich dann auch kündigungsschutz???

von lialouis am 16.01.2014, 12:01



Antwort auf: Mutterschutz

Ja, und zwar bis 4 Monate nach der Geburt. Und falls du Elternzeit nehmen sollstest, während der ganzen Elternzeit. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.01.2014, 16:44



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