Hallo Frau Bader,
ich habe gerade erst erfahren, dass ich schwanger bin. Meine Elterzeit endet dieses Jahr am 28.10.. Laut Kalender würde ich aber wieder am 24.11. in Mutterschutz gehen. Wie verhält sich das gegenüber dem AG? Kann er mich entlassen? Muss er mich für den Monat einstellen??
Gruß flocar
Mitglied inaktiv - 05.05.2006, 18:45
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
nein, kann er nicht. Sie müssen zwischendrin wieder ganz normal Arbeiten gehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2006
Antwort auf:
Mutterschutz
uerst mal: alles Gute für die SS!
Und jetzt: Du "must" ganz niormal nach derEZ bis zum neuen MuSchu wieder arbeiten gehen. Kündigen kann der AG nicht.
Du sollst ihn aber nach dem MuSchuG auch über diese neue SS bald informieren.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 05.05.2006, 20:34