Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe mal ein paar Fragen zum Mutterschutz, zur Elternzeit und Elterngeld. Ich habe am 13.04.2012 meine erstes Kind bekommen. Errechneter Termin war aber der 24.04.12.. Ich bin seit dem 13.03. in Mutterschutz, bis zum 19.06.12. Elternzeit habe ich bei meine Arbeitgeber vom 20.06.12- 23.04.2013 beantragt, also 12 Monate Elternzeit. Ab wann wird dann Elterngeld bezahlt? Erst nach Mutterschutzzeit? also bekommt man gar nicht 12 Monate Elternzeit sondern nur 9-10 Monate? Richtig? Jetzt da mein Kind schon 11 Tage früher gekommen ist, wie verschieben sich dann die Termine und die Zahlungen? Bekomme ich trotzdem Ich bin total überfordert mit den bürokratischen Zeug. Vielen Dank für Ihre Antwort vorab

von newborn am 26.04.2012, 13:56



Antwort auf: Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

Hallo, eigentlich wird das Elterngeld ab der Geburt gezahlt, da es aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird, bekommt man es de facto erst nach dem Mutterschutz und keine zwölf Monate. Trotzdem läuft die Elternzeit parallel. die Zeit, in der das Kind zu früh geboren worden ist, wird einfach hinten drangehängt, sie haben auf jeden Fall 14 Wochen Mutterschutz. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2012



Antwort auf: Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld gibt es für 12 Monate! Allerdings wird das Mutterschaftsgeld angerechnet. Im Standardfall bleiben dann tatsächlich nur noch 10 Monate Elterngeld übrig. Für den dritten Lebensmonat, bekommst du das Elterngeld anteilig, und zwar taggenau! Bis zum 19.06 Mutterschaftsgeld und ab dem 20.06 bis 12.07. Elterngeld. Mit deiner Anmeldung von Elternzeit hast du übrigens 1 Jahr und 10 Tage Elternzeit verbraucht! Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.04.2012, 14:46



Antwort auf: Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

Liebe Sabine, voelen Dank für deine Antwort :-) du hast ein bisschen Licht in den Tag gebracht. Aber was meinst du mit deinem letzten Satz? "Mit deiner Anmeldung von Elternzeit hast du übrigens 1 Jahr und 10 Tage Elternzeit verbraucht!" Gruß H.

von newborn am 26.04.2012, 17:35



Antwort auf: Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

Dein Kind ist ja schon am 13.04 geboren und beantragt hast du ab dem errechneten Termin. So hast du halt 1 Jahr und 10 Tage genommen. EG bekommst du aber auch nur bis zum 1. Geburtstag.

von sternenfee75 am 26.04.2012, 21:24



Antwort auf: Mutterschutz und Elterngeld und Elternzeit

Du hast geschrieben, dass du "12 Monate Elternzeit" angemeldet hast. Demnach hättest könntest du ja noch um 2 Jahre verlängern. Da die Mutterschutzzeit aber auf die Elternzeit angerechnet wird, ging die Elternzeit "rechnerisch" schon am Geburtstag selbst los. Hast du also beim Geburtsdatum 13.04 beim AG Elternzeit bis zum 23.4 angemeldet, dann hast du 1 Jahr und 10 Tage (von den max 3 Jahren) in Anspruch genommen. Du könntest also nur noch um 1 Jahr, 11 Monate und ca 20 Tage verlängern. (Ist jetzt nicht so der große Unterschied, könnte aber zu Verwirrungen führen.) Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.04.2012, 23:00



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