Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld. Kurze Schilderung meiner Situation: Nach der Geburt meines Sohnes nahm ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch. Sie endete am 11.07.05. Am 13.07.05 wurde meine Tochter geboren. Ist es richtig, daß mir für die Mutterschutzfrist nach Ende der Elternzeit (d.h. ab dem 11.07.05)der Arbeitgeberzuschß zum Mutterschaftsgeld zusteht? Vielen Dak für die Auskunft
Mitglied inaktiv - 29.08.2005, 23:42