Hallo! Im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz liest man immer nur, das es für Arbeitnehmerinnen gilt. Nun meine Frage: Wie ist das bei Studentinnen, besonders bezogen auf Prüfungszeiten?? Habe ich als Studentin das Recht, während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt Fristen für eine Prüfung zu verlängern oder kann das Prüfungsamt verlangen, das ich mich trotz Mutterschutz auf eine Prüfung vorbereite und diese dann auch während der Mutterschutzfrist absolviere? Oder bin ich da vollkommen auf das Verständnis und die Kulanz der zuständigen Leute angewiesen? Falls es dazu eine rechtliche Regelung gibt, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir sagen könnten, wo ich die finden kann. Bin bisher leider noch nicht fündig geworden... Vielen Dank im Voraus, Lilly.
Mitglied inaktiv - 28.03.2003, 11:44