Liebe Frau Bader, zum 1.9. habe ich einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst. Mein Sohn ist allerdings einige Tage nach dem angenommenen Termin geboren und so sind von seinem Geburtstag bis zum Beginn der Ausbildung nur noch 6 Wochen. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich trotzdem zum 1.9. anfangen darf und muss, weil ich zur Zeit in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe. Ist das so? Stehen mir die 8 Wochen nicht zu? Vielen Dank und freundliche Grüße, Lilly
Mitglied inaktiv - 02.08.2008, 14:15