Frage: Mutterschutz bei Frühchen

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzes bei einem Frühchen. Mein eigentlicher voraussichtlicher Entbindungstermin wäre der 25. Oktober gewesen und der Beginn des Mutterschutzes somit am 13. September. Nun ist mein Sohn aber als Frühchen bereits am 8. August geboren worden, also noch bevor die vorgeburtliche Schutzfrist überhaupt begonnen hat. Laut unserer Personalabteilung hätte ich nun insgesamt 18 Wochen Mutterschutz weil dieser sich bei Frühchen um 4 Wochen verlängert. Dabei werden die vorgeburtlichen 6 Wochen Schutzfrist, die ich ja nun nicht hatte, nachgeholt. Der Beginn des Mutterschutzes wäre somit der 8. August und das Ende der 12. Dezember. Die Elternzeit würde folglich am 13. Dezember beginnen. Können sie mir sagen, ob der Zeitraum des Muttschutzes so korrekt berechnet ist? Vielen Dank, Izzy

von Izzy2013 am 26.08.2013, 23:04



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühchen

Hallo, Sie haben jetzt noch 6 Wochen von vorher + 8 Wo nachher + 4 Wo wegen Frühchen (wenn bescheinigung vom Arzt vorliegt). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2013



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühchen

So kenn ich es auch! Aus dem MuSchG § 6 Absatz 1: "Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. " Gruß Sabine PS: allerdings wird hier: http://www.lohn24.de/tools/Rechner/MuSchu2/index.php und hier: http://www.arbeitsrecht.org/rechner/mutterschutzrechner/?position=Links der 17.01.2014 als Ende des MuSchu angegeben....

von SumSum076 am 27.08.2013, 00:16



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühchen

Elternzeit beginnt ab Geburt! Nicht ab Ende des Mutterschutzes. Du hast nur ein absolutes Beschäftigungsverbot während des nachgeburtlichen Mutterschutzes, weshalb man die Elternzeit nach der Geburt als Mutter anmelden kann. Und zwar bis zu 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.

Mitglied inaktiv - 27.08.2013, 06:58



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühchen

Also nach meinem Kenntnissstand beträgt der Mutterschutz NACH der Geburt bei Frühchen 12 Wochen. Dazu wird die Mutterschutzzeit welche VOR der Geburt von den 6 Wochen nicht genommen werden konnte generell noch nachgeholt. Somit hast Du ab dem Tag der Geburt 18 Wochen Mutterschutz. Somit endet der Mutterschutz bei Deinem Kind am 11.12.2013 Die Elternzeit hat bereits am Tag der Geburt begonnen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 27.08.2013, 08:12



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühchen

Hallo, Ich hab auch ein Frühchen, von daher weiß ich das genau. Insgesamt hast Du 127 Tage Mutterschutz. Bei mir hat das die Krankenkasse ausgerechnet. Tag der Geburt + 18 Wochen (8 Wochen normaler Mutterschutz + 4 Wochen verlängert wegen Frühchen + 6 Wochen, die Du vorher nicht nehmen konntest). Liebe Grüße Luvi

von luvi am 27.08.2013, 18:19



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