Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon recherchiert, aber irgendwie passt alles nicht wirklich auf meine Situation... Ich bin momentan schwanger mit meinem 2. Kind (ET 29.3.19) und befinde mich im Mutterschutz (seit 15.2.19). Für die Inanspruchnahme des Mutterschutzes habe ich die Elternzeit für mein 1. Kind frühzeitig gekündigt (Dauer 2 Jahre, Ende eigentlich August 2019). Im ersten Jahr Elternzeit habe ich Basiselterngeld bezogen. Wichtig: ich bin Beamtin. Wird das Basiselterngeld für Kind 2 nun komplett aus den Anrechnungsmonaten vor der Geburt von Kind 1 berechnet (plus die Nullrunden des 2. Jahres EZ)? Oder zählen die Wochen des aktuellen Mutterschutzes auch in den Berechnungszeitraum (also quasi Vollbeschäftigung vor EZ 1 + Nullrunden + Mutterschutz 2), da ich ja dadurch nochmal Gehalt bekomme und Februar/März 2019 somit ja eigentlich nicht als Nullrunden gelten? Ich hoffe, man versteht meine Frage Vielen Dank!
von KrissiV am 11.02.2019, 14:01