Sehr geehrtes Team, bekommt man während der Schwangerschaft eine Fortzahlung der Bezüge weiter bezahlt wenn: es sich um Nachtarbeit handelt, also Rufbereitschaft von 19.00 bis 7.00 Uhr. Lt. Mutterschutz ist Nachtarbeit ja verboten! Der AG hat auch schon schriftl. mitgeteilt das zur zeit eine Beschäftigung nicht möglich da ich Schwanger bin. Ich solle mich nach meinem Mutterschutz wieder melden zwecks Weiterbeschäftigung
Mitglied inaktiv - 11.02.2005, 15:13