Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin auf Lebenszeit in BY und nach drei Jahren Elternzeit nun beurlaubt aus familienpolitischen Gründen (für unsre Tochter,geboren Dez 2011), seit März 2015. Im April soll unser zweites Kind kommen. Erhalte ich Geld während des kommenden Mutterschutzes? Herzlichen Dank, auch eine Nikola
von ricardasmama am 10.12.2015, 12:06