Hallo !!!! Ich bin derzeit in der 8. Woche schwanger. Jetzt wurde ich für diese Woche krank geschrieben und mein Chef meint (ich bin in Erziehungsurlaub und arbeite nebenzu noch für 400,00 Euro beim Rechtsanwalt) ich würde dann für diese Woche (in der ich krank geschrieben bin) kein Geld bekommen. Ist das so in Ordnung ?
Bekommt man eigentlich noch Mutterschaftsgeld wenn man nur geringfügig beschäftigt ist so wie ich ? Bei der Krankenkasse bin ich ja nicht angemeldet.
Danke für Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 21.09.2004, 13:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
Üben (werdende) Mütter eine geringfügige Tätigkeit aus, so unterliegen sie dem vollen Schutz des MuSchG; insbesondere genießen sie den speziellen Kündigungsschutz des § 9 MuSchG und haben gemäß § 11 MuSchG einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls bei bestehenden Beschäftigungsverboten. Demgegenüber steht ihnen, da die Geringfügigkeit ihrer Tätigkeit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet, kein Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 1 MuSchG zu; allerdings können auch Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, auf Antrag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalten, § 13 Abs. 2 MuSchG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2004