Mutterschaftsgeld / Elterngeld bei Übertragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld / Elterngeld bei Übertragen

Sehr geehrte Frau Bader, 1. verstehe ich es richtig, dass ich das Mutterschaftsgeld (KK + AG = 100% des Netto) für 6 Wochen vor dem errechneten Termin bekomme und für 8 Wochen nach dem tatsächlichen Termin, dass ich also, wenn der tatsächliche Termin später liegt, länger mehr Geld bekomme? 2. Das Elterngeld (65 % des Netto) bekomme ich ja, falls ich es richtig verstehe für 12 Monate nach dem tatsächlichen Termin? 3. Habe ich es richtig verstanden, dass mein Lebensgefährte beim Elterngeld im Antrag die gewünschte Elternzeit anmelden kann, ohne sie zu beantragen (?), heisst das, ohne es wg. Kündigungsschutz dem AG zu melden? Kann das dann noch geändert werden oder kann er einfach 7 Wochen vor Beginn einen eigenen Antrag ausfüllen? 4. Kann mein Lebensgefährte Elternzeit nehmen / Elterngeld erhalten, wenn er zwar die Vaterschaft anerkannt hat, aber bis dato keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt? Danke!

von Kunderella am 10.07.2011, 06:36



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Elterngeld bei Übertragen

Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Verstehe ich nicht 4. Ja, mit Ihrer Zustimmung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2011



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Elterngeld bei Übertragen

mutterschaftsgeld bekommst du max 13 euro pro tag von der kk und den rest stockt der ag auf. elterngeld bekommt man eigentlich nur 10 monate da das mutterschaftsgeld angerechnet wird,also nach den 8 wochen muschugeld bekommt mann dann das eg.

Mitglied inaktiv - 10.07.2011, 10:49



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Elterngeld bei Übertragen

@cke: Danke für Deine Antwort. Ich war unsicher dabei, was diese Texte, die man überall fiunden kann, faktisch heissen und wollte sichergehen, dass ich es richtig verstehe: d.h. KK und AG zusammen ergeben 100% des Netto und das 6 Wochen vor Termin bis 8 Wochen nach Termin, wobei beim 1.TErmin der berechnete gemeint ist und beim 2. der tatsächliche?

von Kunderella am 11.07.2011, 05:22



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Elterngeld bei Übertragen

Hallo, für die 6 Wochen ist der berechnete Termin maßgeblich. Nicht "verbrauchte Tage" bei einer früheren Entbindung werden hinten dran gehängt. Entbindest du nach ET hört der Bezug nicht auf und es gibt nach tatsächlichem Termin 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird aber auf das Elterngeld angerechnet, so dass du faktisch nur für gut 10 Monate ab tatsächlichem Termin Elterngeld bekommst. Viele Grüße

von Lina_100 am 11.07.2011, 09:04



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