Hallo Frau Bader Ich befinde mich bis 06.01.2009 in Elternzeit. Wenn der Mutterschutz mit der nächsten Schwangerschaft nach meiner Elternzeit beginnt, ist der AG dann gezwungen, mir eine Stelle (Erzieherin) für etwa 1-2 Monate zu geben und wie sieht es dann mit Mutterschaftsgeld aus? Ist mein Arbeitsplatz dann weiterhin gesichert, da der AG diesen nur für drei Jahre freihalten muß?
Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 20:10