Frage:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Guten Tag Frau Bader,
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Ich telefonierte grad mit dem Steuerbüro meines AG (ich soll mich um alles selbst kümmern laut AG) und dieser sagte mir nun, dass ich, auch wenn ich meine Elternzeit vorzeitig beende, lediglich Anrecht auf den KK Anteil (13€ pro Kalendertag) des Mutterschutzgeldes habe.
Meine KK sagte mir, dies stimme nicht, ich hätte Anrecht und bräuchte hierfür auch nicht die Zustimmung meines AG.
Ich bin nun vollends verwirrt und hoffe Sie können Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank für ihre Zeit
MfG
Marry
von
Marry2011
am 27.01.2014, 16:43
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Hallo,
na klasse - der ist ja super informiert.
Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Weisen Sie ihn auf den § hin - er kann ja auch die KK anrufen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Kannst gerne PN schreiben.
LG Marry
von
Marry2011
am 27.01.2014, 16:44
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Bitte den Mitarbeiter sich zu informieren, sein Wissen ist leider nicht auf dem aktuellen Stand.
Und kündige an, dass Du Donnerstag noch einmal anrufst.
Wenn er eine Mailadresse hat frage danach und schicke ihm den Link.
http://www.heldt-zuelch.de/2012/01/19/verkuerzung-der-elternzeit-zwecks-mutterschaftsurlaubs/
Ein Beispiel von etlichen.
Dass Du Dich darum kümmern musst ist ein Armutszeugnis für den AG.
Zusätzlich bitte die Krankenkasse bei denen anzurufen, die haben so eine Abteilung die vermittelt.
Hatte ich schon einmal selbst und die haben toll geholfen.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2014, 17:12
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Danke für die schnelle Antwort.
Ich werde das mal weiterleiten.
Ich bin auch schockiert wie viele Steine einem in den Weg gelegt werden können, aber naja.
Ich kann schließlich nichts für die Gesetzeslage.
Danke nochmals
von
Marry2011
am 27.01.2014, 17:17
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Das ist deren Job das zu wissen ! In meinen Augen grenzt das schon an Betrug.
Schreibst mir wie es ausgeht ? Drück die Daumen.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2014, 17:19
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2014, 17:29
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Klar ich antworte dann per PN!
Ich fühl mich auch etwas vergackeiert, aber ich gehe erstmal von Unwissenheit aus als von Böswilligkeit.
von
Marry2011
am 27.01.2014, 17:36
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Dann fahrlässiger Betrug.
" Oh, das ist mir neu,ich werde das recherchieren und melde mich bei Ihnen" wäre professionell gewesen.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2014, 17:56
Antwort auf:
Mutterschaftgeld in Elternzeit --- Nachfrage
Vielleicht hilft auch die Antwort vom Familienministerium direkt weiter...
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm
Und der Blick ins Gesetz: § 16 Absatz 3 BEEG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.01.2014, 18:54