Liebe Frau Bader,
meine für zwei Jahre eingereichte Elternzeit läuft zum 15.08. dieses Jahres aus.
Gerne möchte ich das dritte Jahr direkt hinten anhängen.
Muss mein Arbeitgeber mir das dritte Jahr bei rechtzeitiger Ankündigung von mindestens 8 Wochen genehmigen oder darf er das Ablehnen?
Sollte er es ablehnen dürfen, würde ich doch sicher mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen bei einem neuen Teilzeitvertrag, da er mich komplett degradiert und auf eine komplett andere Stelle versetzt hat, oder?
Letzte Frage: sollte ich nach meiner Elternzeit gar nicht weiter beschäftigt werden können, würde sich mein Arbeitslosengeld aus den letzten 12 Monaten meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit zusammensetzen, richtig?
Vielen lieben Dank im Voraus und liebe Grüße
Julali
von
Julali
am 15.03.2018, 16:14
Antwort auf:
Muss mein AG das dritte Jahr Elternzeit genehmigen
Hallo,
wenn Sie tatsächlich mindestens zwei Jahre beantragt haben, hat er kein Recht, das abzulehnen.
Wie hoch Ihr Arbeitslosengeld 1, hängt von der Länge der Elternzeit ab. Wenn es drei Jahre waren, wird das Arbeitslosengeld fiktiv berechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
Muss mein AG das dritte Jahr Elternzeit genehmigen
1. wenn du tatsächlich komplett 2 Jahre beantragt hast, muß er das 3. Jahr genehmigen. Hast du nur knapp 2 Jahre eingereicht, muß er nicht zustimmen.
2. Wieso degradiert? Du beantragst TZ auf deinen bisherigen Vertrag. Geht diese Position in TZ aus betrieblichen Gründen nicht, kann er dir eine andere Tätigkeit anbieten, das Gehalt jedoch errechnet sich anteilig aus deinem ursprünglichen Gehalt.
Komplett ablehnen kann er es auch, muß es aber auf Nachfrage auch begründen können.
3. arbeitest du jetzt während der EZ denn? Du schreibst „während der EZ“... verstehe ich nicht sonrichtig, denn aus dem übrigen Text liest es sich eher so, als wenn du nicht arbeiten würdest.
von
cube
am 16.03.2018, 09:53
Antwort auf:
Muss mein AG das dritte Jahr Elternzeit genehmigen
Vielen Dank für die Information schon einmal.
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen.
Nach einem Jahr bin ich wieder eingestiegen. Wurde aber von einer ursprünglichen leitenden Position in eine andere Abteilung versetzt und arbeite dort nun als Telefonistin.
Mein Gehalt wurde erstmal beibehalten, natürlich an die Arbeitsstunden angepasst.
Wenn er mir die Elternzeit nicht genehmigen muss, wird er mir wahrscheinlich eine Teilzeitbeschäftigung genehmigen, allerdings das Gehalt einer Telefonistin ohne leitende Funktion anpassen.
Da wir auf mein Gehalt angewiesen sind, wäre eine Kürzung wirklich schlecht.
Ist es jetzt verständlicher dargestellt?
Liebe Grüße
von
Julali
am 16.03.2018, 11:03