Hallo,
ich habe von meinem Arbeitgeber direkt nach der Geburt unserer Tochter ein Schreiben erhalten, indem mir mitgeteilt wird, daß ich, wenn die Elternzeit vorbei ist, 3 Monate vor Ende kündigen soll, oder aber wieder eine Vollzeitstelle (die ich vorher hatte) antreten kann. Jetzt kann ich unmöglich Vollzeit arbeiten (was mein Arbeitgeber weiß) und möchte gerne Teilzeit arbeiten. Muß ich, sollte die Teilzeit abgelehnt werden (wie angekündigt) 3 Monate vor Ende der Elternzeit kündigen? Oder habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich arbeiten will, aber keine Teilzeitstelle da ist? (Ich bin immerhin schon seit 10 Jahren im Unternehmen).
Vieln Dank für eine Antwort,
Daniela
Mitglied inaktiv - 18.07.2005, 09:38
Antwort auf:
Muß ich nach Elternzeit kündigen, wenn keine Teilzeitstelle möglich ist?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2005