Ich frage für ne Freundin. Sie ist Aufstocker. Sie geht 30 Std Woche arbeiten den Rest bekommt sie vom Hartz 4 amt dazu. Ihr Vertrag ist befristet bis zum 31.10.17 derzeit ist sie schwanger 18 Woche und krankgechrieben wegen Schwangerschaftsbeschwerden seit dem 10.10.17. Bis 10.11.17 Jetzt läuft ihr Vertrag aus. Muss sie sich Alg 1 amt arbeitssuchend melden? Wie läuft das jetzt?
Danke für die Antworten.
Lg Grüsse
von
bekki300
am 20.10.2017, 19:56
Antwort auf:
muss ich mich arbeitslos melden?
Hallo,
bisschen spät. Sie hätte das 3 Mo. vor Vertragsende tun müssen.
Schnellstens erledigen.
Sie bekommt dann ArbGeld 1 bis zu Beginn des Mutterschutzes, dann MG von der KK für den Mutterschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2017
Antwort auf:
muss ich mich arbeitslos melden?
aber klar doch. wenn sie keine arbeit mehr hat. verstehe die frage ehrlich gesagt nicht. ohne arbeitgeber wird sie auch keine elternzeit nehmen können. auch das mutterschutzgeld wird ja dann erheblich weniger. sie muss jederzeit jede änderung melden
von
mellomania
am 20.10.2017, 23:21
Antwort auf:
muss ich mich arbeitslos melden?
Der Ablauf ist genau derselbe wie ohne Schwangerschaft auch.
Deine Freundin kann sich ja trotzdem einen neuen Job suchen um Mutterschutzgeld sowie Elterngeld aufbessern zu können.
von
Surematu
am 21.10.2017, 08:31
Antwort auf:
muss ich mich arbeitslos melden?
Sie ist viel zu spät dran. Das wird evtl eine Sperre geben und damit hätte sie ein Problem wegen Krankenversicherung. da sie diese dann auch nicht hat.
Also schnellstens !!! Meldung nachholen. Das hätte bereits seit über 2 Monaten erfolgen müssen. Das sie zudem krank geschrieben ist kann eine weitere Komplikation bedeuten.
Mitglied inaktiv - 21.10.2017, 09:21