Frage:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
waren nicht Verheiratet, haben 3 Kinder zusammen (17/16/5 Jahre),
Sie sagt Sie trennt sich und geht, wir haben bei allen 3 Kindern das Sorgerecht zur Hälfte.Das Kindergeld hatte Sie immer auf Ihr Konto erhalten, jetzt habe ich das auf mich neu beantragen müssen.Da Sie ca. 500 Km weit weg zieht, ist meine frage, muß Sie an mich auch Unterhalt zahlen?
Da das Kindergeld ja nicht ewig läuft und mir bei den 2 ältersten in den nächsten Jahren weg fällt wird das schon knapp.
Sie ist im Moment nicht Erwerbstätig, also ist Sie bei der ARGE gemeldet. Kann ich von Ihr Unterhalt fordern, bzw. bekommen?
Dann muß das ganze vor Gericht?
von
Depp 0815
am 16.03.2018, 14:20
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Kinder bei Ihnen bleiben?
Wie soll sie Ihnen Unterhalt bezahlen, wenn sie von Hartz IV lebt?
Ich würde mich zu aller erst einmal am Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bemühen.
Und dann eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, denn sie muss, zumindest rein theoretisch, für die Kinder den Mindestunterhalt leisten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
das kindergeld und unterhalt für die kinder fällt dann weg, wenn sie selber geld verdienen. nicht nur weil sie volljährig werden so viel ich weiß. bis zum alter von 25 muss das weiterlaufen wenn sie zb. studieren. ich würde mich mal mit dem jugendamt zusammensetzen an deiner stelle, damit ein eventueller unterhalt ausgerechnet werden kann. einfach so gehen ohne dass sie was zahlt halte ich für nicht möglihc
von
mellomania
am 16.03.2018, 14:55
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Kindergeld gibt es auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Z.B. bei Berufsausbildung , Infos auf folgender Seite:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
Bzgl. Unterhalt. Wer ALG II bezieht wird kaum in der Lage sein Unterhalt zu zahlen. Google diesbezüglich das Stichwort: Unterhaltsvorschuss.
Bg
Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 15:17
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Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Mellomania
Man kann durchaus Geld verdienen und dennoch kindergeldberechtigt sein.
Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 15:20
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Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
ist doch gut, wenn du die links für ihn hast. danke dir! ich weiß eben nur, dass das kindergeld nicht automatisch abläuft nur wenn das kind 18 wird. wie es sich danach verhält, weiß ich eben nicht
von
mellomania
am 16.03.2018, 15:22
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
"Das Kindergeld fällt dann weg, wenn sie selbst Geld verdienen."
Dann schreibs doch nicht, wenn Du es nicht weißt.
Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 16:22
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Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
http://www.kindergeld.info/
von
mellomania
am 16.03.2018, 20:28
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Und??? Was soll mir der Link nun sagen?
Dass Mellomania mit der pauschalen Aussage "Wegfall Kindergeld bei Verdienst" Unrecht hatte? Das haben wir ja bereits festgestellt. Z.B. Ausbildungsentgelt spielt in Bezug auf Kindergeldanspruch keinerlei Rolle. Der Azubi kann 800 Euro im Monat erhalten und bekommt dennoch Kindergeld.
Interpretieren ist mühselig, also sprich künftig bitte in Sätzen ;-) Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 16.03.2018, 20:40
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Die Kinder bleiben also bei dir?
Ihr seid beide verpflichtet, weiterhin für eure Kinder zu sorgen und auch monetär aufzukommen.
Es besteht eine Erwerbsobliegenheit - auch für eine Mutter, die die Kinder beim Vater lässt. Unterhalt muss solange gezahlt werden, wie das Kind (auch wenn volljährig) eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und eigenständig Geld verdienen kann.
Ich würde mich an das Jugendamt wenden, den Unterhalt ausrechen lassen und entsprechende Anträge stellen. Die Entfernung hat damit übrigens nichts zu tun.
Wieviel sie an dich für de Kinder zahlen müsste, kann dir her keiner genau sagen können.
von
cube
am 17.03.2018, 07:41
Antwort auf:
Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
einem nackerten in die tasche langen wird nicht viel bringen.
ich würde parallel die beistandschaft und unterhaltsvorschuss beantragen, das sind bei drei kindern schon mal um die 900 taler plus kindergeld, ca 600 taler.
letztendlich ist es in diesem fall halt mal andersrum, frau verlässt familie.
Mitglied inaktiv - 17.03.2018, 12:45