Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber teilte mir telefonisch mit, dass er mir keine Teilzeitbeschäfftigung während meiner Elternzeit ( verlängert auf das 3 Jahr / Beginn: 21.6.2014 - 23.6.2015) geben kann. Jetzt habe ich nur schriftlich auf Verlangen eine Bestätigung bekommen, allerdings nur mit dem Hinweis, dass Sie sich auf mein Schreiben beziehen und keine Einwände Haben das ich bei einem anderen Unternehmen während der Elternzeit tätig bin. Reicht das für die Agentur für Arbeit, oder muss ein Grund genannt werden? Des Weiteren wurde mein Antrag auf Teilzeitbeschäfftigung nach der Elternzeit mit der Bitte um erneuten Antrag mit einer Frist von 3 Monaten zur Kenntniss genommen . Ist das ok? Ich Danke Ihnen für Ihre Antwort. Viele Grüße Wasserfee
von wasserfee am 06.03.2014, 09:02