Guten Morgen,
ich bin schwanger mit meinem zweiten Kind (aktuell 16. Woche). Mein Arbeitgeber will mich aus betrieblichen Gründen kündigen. Da ich aus persönlichen Gründen ebenfalls an einer Kündigung interessiert bin, würde ich dieser auch zustimmen, da ich mit Mobbing und auch sexuellen Übergriffen meines Arbeitgeber zu kämpfen habe. Ich bin auch nicht der Typ der sich nun für den Rest der Schwangerschaft krankmelden oder gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen möchte, will da eigentlich nur noch raus. Ein Beschäftigungsverbot bei meinem Frauenarzt bekomme ich nicht, habe das schon mit ihm durchgesprochen.
Ich unterliege in der Schwangerschaft ja einem speziellen Kündigungsschutz, der nur durch einen Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt aufgehoben werden kann. Habe im Internet auch schon nachgelesen aber nur Sachen gefunden bei denen die Schwangere von sich aus kündigen kann, was aber eine Sperre bei der Agentur für Arbeit zur Folge hätte. Allerdings bin ich auf das Geld dann angewiesen.
Deshalb meine Frage, wie sieht es aus, wenn ich mit der Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen einverstanden bin. Wird das dann so gehandhabt wie bei einer nicht Schwangeren oder ist dies nicht ohne Weiteres möglich? Was sagt die Agentur für Arbeit zu dem Ganzen?
Auch frage ich mich wie das Arbeitslosengeld dann berechnet wird. Ich habe nach meiner letzten Schwangerschaft 6 Monate gearbeitet und war davor in Elternzeit. Wie wird das ALG 1 dann berechnet? Wird für die Monate in Elternzeit mein Elterngeld mit in die Berechnung einfließen, mein Nettolohn den ich eigentlich auch schon vor der Elternzeit bezogen habe oder wird da eine fiktive Bezugsgröße (nach Berufsgruppe, Schulabschluss), etc herangezogen?
von
Oksi123
am 16.01.2019, 11:16
Antwort auf:
mit Kündigung in der Schwangerschaft einverstanden
Hallo,
ich halte hier ein BV für angemessen. Kündigung geht gar nicht - das wirkt sich in alle Richtungen für Sie negativ aus (Sperre, EG, MG...)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2019
Antwort auf:
mit Kündigung in der Schwangerschaft einverstanden
Moin,
kannst du nicht bis zum Mutterschutz durchhalten (meinetwegen mit ein paar Krankschreibungen an und an) und 3 Jahre in EZ gehen?
Und ab dem 2. Jahr EZ in Teilzeit bei einem anderen AG arbeiten?
Alles ist besser als kündigen.
floe
von
la-floe
am 16.01.2019, 11:40
Antwort auf:
mit Kündigung in der Schwangerschaft einverstanden
Nur noch mal so zum drüber Nachdenken:
du gibst freiwillig deinen Kündigungsschutz auf
du gibst damit auch deinen Anspruch auf deinen Job nach der EZ auf
du wirst eine 3-monatige Sperre beim ALG bekommen = 0 Geld
ALG wird aus den letzten 12 sozialversicherungspflichtigen Einkommensmonaten innerhalb der letzten 2 Jahre errechnet - die EZ fällt also mit 0 Euro da mit rein, warst du länger als 1 Jahr in EZ, wird dein ALG niedriger sein
du wirst dich schwer tun mit einem neuen Job, da du schwanger bist und das wohl auch entweder schon jetzt, aber sicher bald sichtbar und damit nicht wirklich zu verheimlichen
ALG wird dein EG mindern
ohne AG hast du auch keine Elternzeit - du bist dann evt. Hausfrau mit EG-Bezug
beantragst du dann nach der neuen EZ ALG, wird das sicher nicht das allerhöchste sein
Also ich meine, du solltest noch mal sehr gut darüber nachdenken, ob du alle Nachteile in Kauf nehmen willst und gleichzeitig es deinem AG auch noch si leicht wie möglich machen willst, sich deiner zu entledigen.
Übrigens: Mobbing ist ein Grund für eine AU.
Und sexuelle Übergriffe gehören angezeigt!
von
cube
am 16.01.2019, 11:48
Antwort auf:
mit Kündigung in der Schwangerschaft einverstanden
Hiesse auch neues eg wird wohl Mindestsatz er den, wenn du viel Verdienst dann auch etwas mehr
Weil alg1 und EZ wenn kein Einkommen innerhalb der EZ mit 0€ berechnet werden.
Eigentlich kannst du da nur verlieren.
von
Felica
am 16.01.2019, 12:00
Antwort auf:
mit Kündigung in der Schwangerschaft einverstanden
Du gehst zu deinem FA oder Hausarzt. Du berichtest vom Mobbing und sexuellem Übergriff/e und dem Ansinnen des AG, dich jetzt loswerden zu wollen. Du siehst dich außerstande - gerade im Hinblick auf deine Schwangerschaft - da weiter arbeiten zu gehen. Ja, hol dir eine AU.
Und zwar so, dass du bis zum Mutterschutz dort nicht mehr hin musst.
Das, was du schreibst, rechtfertigt ein AU aus psychischen Gründen.
Außerdem erstattest du Anzeige wegen des sexuellen Übergriffs.
Und dann harrst du einfach aus.
Mach es dem AG doch nicht so leicht, dich loszuwerden - und das alles auch noch zu deinem Nachteil.
von
cube
am 16.01.2019, 12:06