Frage: Minusstunden Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich habe es schon über die Suchfunktion versucht, aber kein exakt gleiches Thema gefunden. Bei mir wurde Anfang Dezember 2017 eine Schwangerschaft festgestellt, die ich meinem AG auch direkt mitteilte. Aufgrund dessen, dass ich auf einer Intensivstation arbeite, hat mein Gynäkologe mich für die erste Zeit vor allem über Weihnachten krank geschrieben. An den besagten Tagen hätte ich laut Dienstplan auch eigentlich arbeiten müssen. Ab Januar war ich dann im individuellem Bv. Jetzt, nach Entbindung und einem Jahr Elternzeit, ist mir im Stundekonto aufgefallen, dass die Tage an Weihnachten aus dem Plan genommen worden sind und ich deshalb Minusstunden gemacht habe. Ist es nicht so, dass der AG sobald das Mutterschutzgesetz greift, weder Überstunden noch Minusstunden planen darf? Wenn ja, wo finde ich das im Gesetz? Und was passiert, wenn er mich trotz des Wissens über die bestehende Schwangerschaft ins Minus fährt? Danke und liebe Grüße

von Nadja1910 am 15.07.2019, 23:21



Antwort auf: Minusstunden Schwangerschaft

Hallo, der AG hätte hier keine AU aussprechen dürfen, Sie waren ja nicht krank. Unabhängig davon: in der Au werden keine Minusstunden angehäuft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2019



Antwort auf: Minusstunden Schwangerschaft

Wenn du für diese Tage eine AU hattest und diese auch bei deinem AG ordnungsgemäß eingereicht hast, dürfte es keine Minus-Stunden geben. Wenn du zB nur mitgeteilt hast "bin von/bis krank geschrieben", hast du AU aber nicht hintergeschickt oder vorbei gebracht - dann sind die Minus-Std. ok, weil die offizielle Bestätigung (AU) eben fehlt.

von cube am 16.07.2019, 10:12



Antwort auf: Minusstunden Schwangerschaft

Scheinbar wurde etwas missverstanden bei meiner Frage. Ich war krankgeschrieben, den halben Dezember und habe das BV erst im Januar erhalten. Die Minusstunden sind aber im Dezember entstanden. Wenn wir krank sind, werden die Std nur dann während einer AU gezählt, wenn man auch geplante Dienste hätte. Meine grundsätzliche Frage ist, ob der AG eine Schwangere geplant Minus planen darf, und wenn nicht, was passiert, wenn er es doch tut. Als Beispiel, ich kann ja nicht einfach zur Arbeit kommen, obwohl ich nicht geplant bin, nur damit ich meine Sollstd erreiche.

von Nadja1910 am 20.07.2019, 13:40



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