Hallo Frau Bader, bin jetzt 1 Jahr in EZ und habe noch gut 1 Jahr vor mir. Da wir seit Monaten kein Erziehungsgeld mehr beziehen, muss ich wieder Geld dazu verdienen. Ich möchte jetzt bei einer anderen Firma einen Mini-Job anfangen,bin ich dann verpflichtet meinen AG davon zu unterrichten und was kann passieren, wenn man das nicht macht? Das ich der Erziehungsgeldstelle Bescheid geben muss, das weiß ich. Danke, lieben Gruß Sabine.
Mitglied inaktiv - 17.02.2005, 11:46