Hallo Frau Bader können Sie mir eine info darüber geben. Mein kleiner ist Jetzt 17 Monate. Ich habe jetzt bis November noch elternzeit. Wie ist es wenn ich gleich nach der elternzeit wieder schwanger bin. Ich bin immer noch als Zahnarzthelferin angestellt. Hatte vollzeit gearbeitet vor der sw. Bekomme ich dann mein Gehalt wieder wie vor oder halt während der 1 sw?
von
Stephi886
am 14.04.2020, 11:30
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Lohnfortzahlung
Hallo,
Sie bekommen das Gehalt, dass Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2020
Antwort auf:
Lohnfortzahlung
Es kommt darauf an in welchem Stundenumfang du nach der Elternzeit arbeitest.
von
chrissicat
am 14.04.2020, 18:32
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Lohnfortzahlung
@chrissicat. Also theoretisch würde ich nach der elternzeit wenn ich jetzt nicht schwanger werden würde halbtags arbeiten.
Bin ja aber noch in vollzeit angestellt. Sozusagen habe ich noch einen Arbeitsvertrag mit 36 Std
von
Stephi886
am 15.04.2020, 07:34
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Lohnfortzahlung
Wenn du NACH der Elternzeit nur noch Halbtags arbeiten willst, bekommst du daraus auch dein BV Lohn.
Mitglied inaktiv - 15.04.2020, 09:20
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Lohnfortzahlung
Ja aber wenn ich z.b. Im September schwanger bin und ja erst im November die erternzeit beende bin ich ja noch als vollzeit beschäftigt oder seh ich das falsch
von
Stephi886
am 15.04.2020, 12:04
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Lohnfortzahlung
Ja aber wenn ich z.b. Im September schwanger bin und ja erst im November die erternzeit beende bin ich ja noch als vollzeit beschäftigt oder seh ich das falsch
von
Stephi886
am 15.04.2020, 12:04
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Lohnfortzahlung
Bis nov bekommst du kein Geld, du bist in Elternzeit. Egal ob schwanger oder nicht
Wenn du nur Teilzeit arbeiten kannst , musst du nach der Elternzeit die Arbeitszeit verringern
Du darfst die Elternzeit nicht zugunsten eines Vollzeit BV nicht beenden. Du könntest ja gar nicht Vollzeit arbeiten. Voraussetzunge ist ja Arbeitsfähigkeit, dass du.arbeiten kannst.
Mitglied inaktiv - 15.04.2020, 15:19