Sehr geehrte Frau Bader, nach Durchsicht der bereits erfolgten Antworten, bleibt noch eine Frage, genaugenommen zwei: 1. Gilt für die 6-Wochen-Lohnfortzahlung die gesamte Schwangerschaft als Zeitraum, in der ich wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden (am Anfang Übelkeit 1 Woche, am Ende Blutungen 5-6 Wochen)krank geschrieben war/bin oder gilt ein zusammenhängender Zeitraum von 6 Wochen? D.h. werden alle Krankschreibungen in der Schwangerschaft zusammengefasst? 2. Wie ist es, wenn man nach 5 Wochen wieder arbeiten gehen darf, sich aber nach einer Woche Arbeit wieder eine Krankschreibung aus demselben Grund ergibt, wird das dann zu den 5 Wochen dazugefasst? Vielen herzlichen Dank, Steffi!
Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 21:54