Hallo, nach meiner Elternzeit habe ich wieder in Vollzeit angefangen (meine alte Stelle), allerdings nach knapp 5 Wochen bin ich wieder schwanger und habe eine Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage: Bekomme ich weiterhin mein volles Gehalt? Oder werden die letzten 13 Wochen verrechnet?? Da ich ja nur 5 Wochen gearbeitet habe, was bekomme ich?? Bin leider etwas verwirrt und würde mich auf eine Antwort freuen... LG
von ESILA?? am 03.11.2019, 22:20