Hallo Frau Bader, ich habe in einer Praxis am 15.03 diesen Jahres einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 15.03.12 bekommen. Im Mai erfuhr ich von meiner Schwangerschaft und seitdem besteht ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage: Läuft der Vertrag, da ich ja dann schon in Elternzeit wäre einfach aus oder habe ich noch ein Recht auf den Arbeitsplatz? (Ich möchte gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen.) Vielen Dank!
von luca.nick am 23.08.2011, 17:29