Kürzung von überobligatorischem Verdienst

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kürzung von überobligatorischem Verdienst

Eine Freundin von mir hat einen Mann, der während der Ehe viele Schulden gemacht hat. Damit sie mit ihm nicht noch tiefer in der Tinte steckt, hat sie gearbeitet, als ihr Kind noch klein war (7 Monate). Sie hat das schweren Herzens gemacht und jedes Mal geheult, wenn sie das Baby zur Oma tun mußte. Ihr Mann wollte das so. Jetzt hat sie die Scheidung eingereicht und er hat sich einen total miesen Anwalt genommen. Meine Freundin hat sich vor zweieinhalb Jahren getrennt und lebt seitdem mit dem Kind allein. Sie hat immer abends spät gearbeitet und kam erst um Mitternacht heim. In der Umzugs- und Trennungszeit hat sie versucht, ihren Job zu behalten, aber sie hat es nicht geschafft, da die Oma/Schwiegermama sich inzwischen weigert, das Kind auch nur 1 Std. zu nehmen. Sie hat dann den Job gekündigt und hatte noch die Option, daß ihr alter Arbeitgeber (sie war ja noch in Elternzeit, als sie woanders arbeitete) sie wieder einstellt. Da gab es aber dann auch einen Rechtsstreit, der bis heute andauert und meine Freundin ist seitdem arbeitssuchend und ganz verzweifelt. Ihr EX stellt das aber vor dem Anwalt so hin, daß sie karrieregeil war und es ihr nichts ausgemacht hat, das Baby so früh wegzugeben. Der Anwalt zieht sich jetzt daran hoch und sagt, daß das Arbeitslosengeld nicht mit der 1/7 an überobligatorischem Verdienst berücksichtigt werden kann. Stimmt das? Kommt der Mann von ihr tatsächlich mit seinem Anwalt damit durch?

Mitglied inaktiv - 05.12.2005, 10:37



Antwort auf: Kürzung von überobligatorischem Verdienst

Hallo, super erklärt bei http://ra-wschmid.de/1024x768/rawallein.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2005



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