Erstmal ja ich bin der Vater.Nun will mein Cheff nur zustimmen das ich zum
1.9. in Erziehungsurlaub gehen kann aus "betrieblichen Gründen". Meiner Meinung nach brauch ich ihn nur mitzuteilen das ich ab Geburt die zwei Monate nehme und er hat das hinzunehmen.Er will das naturlich weil er mir unbedingt 2/12 abziehen will (2 volle Monate). Ich habe aber noch nichts gefunden das Vätern nur 1/12 abgezogen werden darf auch wenn sie zwei volle Monate am Stuck nehmen.Hast du eine Qwelle?
Mitglied inaktiv - 24.07.2011, 16:26
Antwort auf:
Kürzung Urlaub (Danke Sum Sum 076 für Antwort) nächstet Problem
Lass dich darauf nicht ein!
Elterngeld gibt es immer nur für Lebensmonate des Kindes.
Kommt dein Kind zB am 14.08. und du nimmst ab dem 1.09. bis zum 30.10. Elternzeit, dann betrifft das den 1. bis 3. Lebensmonat.
Zum einen verbrauchst du damit 3 Elterngeldmonate und für die Mutter bleiben nur noch 11. Und zum anderen (am Bsp des 1. Lebensmonates) bekommst du ja vom 14.08 bis 01.09 noch Gehalt, dieses wird dir aber für den Elterngeldzeitraum des 1. Lebensmonates angerechnet = unter Umständen weniger Elterngeld.
Und ja, du musst die Elternzeit mindestens 7 Wochen vorher ANMELDEN!
Heißt, dein Chef muss sie so hinnehmen. (Es sei denn, dann ginge der Betrieb bankrott, weil du der Geschäftsführer bist oder so).
Übrigens:
Gibts du 8 Wochen vorher Bescheid, hast du ab da Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Meldest du sie 9 Wochen vorher an, kann dir dein Chef (1 Woche lang) die Kündigung geben.
Urlaub:
Käme dein Kind am 01.09 zur Welt und du würdest vom 01.09 bis 30.10 (= 2 Lebensmonate) Elternzeit nehmen, könnte dir dein Chef 2/12 vom Jahresurlaub abziehen.
Kommt dein Kind zB am 14.08 und du nimmst auch die ersten 2 Lebensmonate (14.08. bis 13.10.), dann bist du den halben August in Elternzeit (= keine Kürzung möglich), den halben Oktober (= keine Kürzung) und den ganzen September.
Da Urlaub nur für Monate gekürzt werden kann, die man ganz in Elternzeit ist, kann hier nur für September gekürzt werden (1 Monat = 1/12).
Quelle:
"§ 17 BEEG Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer (...)für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden VOLLEN Kalendermonat der
Elternzeit um ein Zwölftel kürzen."
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.07.2011, 00:12