Hallo Frau Bader,
mein AG hat meinen Antrag auf Wiederaufnahme meiner Tätigkeit abgelehnt und angekündigt mir nach Ende der EZ (2.1.2011) zu kündigen. Was er noch nicht weiß, ist das ich wieder schwanger bin (z.Zt. 7. Woche).
Dadurch habe ich doch Kündigungsschutz, oder ?
Aber wie geht´s dann weiter? Finanziell bin ich darauf angewiesen nach der EZ wieder zu arbeiten. Muß er mich dann wieder "nehmen" oder kann er mich weiter in EZ "schicken"?
Aufgrund meines Berufes hat mein FA bereits jetzt von einem Beschäftigungsverbot gesprochen (hatte ich bei 1. Schwangerschaft auch). Was wäre, wenn ich nach der EZ ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme? Bekomme ich dann wieder mein altes Gehalt? Und von wem?
Vielen Dank, sonnenschein1311
Mitglied inaktiv - 04.11.2010, 22:16
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo,
1. Ja, Sie haben besonderen Kü-Schutz
2. Er muss Sie wieder nehmen
3. Sie bekommen vom AG Ihren alten Lohn weiter
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2010
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo
Ich hatte genau diese Situation, hätte allerdings nach der ersten Elternzeit wieder auf 400-Euro anfangen können.
Durch das neue Beschäftigungsverbot, habe ich bis zum Ende des Mutterschutzes mein Gehalt gehabt, welches ich vor der ersten Schwangerschaft hatte !
Vom AG ausgezahlt bis zum Mutterschutz voll, dann anteilig, aber der kann sich das irgendwo wiederholen, was aber nicht Deine Sorge sein sollte.
Ich hätte gerne wieder gearbeitet, aber so hatte ich dann über 500 Euro mehr, als wenn ich es wirklich getan hätte.
Kündigungsschutz hast Du voll, er kann Dich nicht kündigen.
Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 05:58
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo,
würde ich denn auch mein altes Gehalt wieder bekommen, wenn mein FA mir ab dem Ende der EZ tatsächlich ein Beschäftigungsverbot erteilt? Also, wenn ich nach der EZ gar nicht arbeite?
Gruß, sonnenschein1311
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 12:32
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Ja, wie ich schrieb :-)
Ich hätte am 9.12. wieder anfangen sollen, BV wurde am 8.12. bei Bestätigung der Herztätigkeit und somit intakten Schwangerschaft ausgestellt.
Habe den Lohn bekommen, den ich vor dem ersten BV vor dann knapp 3 Jahren bekommen habe bei meinem ersten Sohn.
Es ist immer der Verdienst entscheidend, den man die 13 Wochen vor dem BV hatte in der Firma !
In unserem Fall dann eben vor dem ersten Kind und BV !
Mitglied inaktiv - 06.11.2010, 06:18