Hallo, folgender Sachverhalt: Nach der Elternzeit beginnt die Mutter wieder zu arbeiten. Wie sieht es aus mit Kündigungsschutz? Ist der besonders? Wie sieht es mit einer Sozialauswahl aus, ist die gesetzlich geregelt (z.B. das ein Alleinstehender ohne Kind eher gekündigt werden kann als eine Alleinerziehende)? Danke! Jana
Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 10:37