Hallo,ich habe gerade den Tarifvertrag von meinem AG gelesen,weil ich doch sobald ich einen neuen Job gefunden habe,kündigen möchte.Meine EZ geht bis 3.4.2016,bis 12.2015 bekomme ich noch Elterngeld.Ich möchte gerne mitte Januar wieder arbeiten,weil ich ja Geld verdienen muss.Aber wie gesagt,gerne wo anders.Nun lese ich,das ich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten habe,dies staffelt sich nach Berufsjahren in diesem bertrieb und da es bei mir über 10 Jahre sind,steht da 5 Monate zum Kalendervierteljahrende.Wie ist das zu verstehen?Das habe ich ja noch nie gehört,das ich 5 monate Frist habe.Ich kenne das mit max 3Monaten.Mein AG würde dem nicht zustimmen,wenn ich in meiner unbezahlten EZ woanders in TZ arbeiten würde. Könnten Sie mir da bitte helfen?
von dajoni77 am 24.09.2015, 08:33