Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und würde wahrscheinlich nächstes Jahr im März wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe vor der Elternzeit Vollzeit bei meinem Arbeitgeber (seit 9 Jahren, öffentlicher Dienst) gearbeitet. Wenn ich anfange, habe ich recht auf eine Teilzeitstelle oder muss ich wieder Vollzeit arbeiten? Darf mein Arbeitgeber mich in meiner Gehaltsstufe runterstufen? Ich spiele auch mit dem Gedanken meine Arbeitsstelle zu wechseln. Laut Internet beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende. Heißt das wenn ich heute (während der Elternzeit) kündige wäre diese zum 30.09.23? Darf ich überhaupt in der Elternzeit kündigen/sind da die Fristen anders?
Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen.
Liebe Grüße
Kleeblatt
von
Kleeblatt01
am 23.03.2023, 11:00
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo,
Sie können in der EZ mit den tariflichen Fristen kündigen.
Grds haben Sie Anspruch auf den VZ-Vertrag, können aber auch TZ beantragen, wenn keine betrieblichen Grpünde entgegenstehen. Runterstufen kann der AG Sie nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2023
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Kündigen darfst du schon. Aber dann hast du keine Elternzeit mehr!
von
MamaausM2
am 23.03.2023, 12:37
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Wenn Sie noch nicht drei Jahre EZ genommen haben können sie TZ in EZ bei ihrem AG beantragen. Das hätte für sie Vorteile und nach Ende der EZ können sie immer noch nur TZ beantragen.
Sie können auch TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Dafür brauchen sie zwar die Zustimmung ihres jetzigen AG, wobei er ihnen diese geben sollte wenn er es ihnen nicht bieten kann.
Achten Sie beim Vertrag darauf, dass dieser nur für TZ in EZ gilt und der VZ-Vertrag weiter bestehen bleibt.
Runterstufen darf er sie nicht.
von
Ani123
am 23.03.2023, 17:38
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Hallo, vielen Dank für den Tipp mit der Teilzeit in Elternzeit. Kenne das so noch gar nicht. Welche Vor-& Nachteile hat so ein Vertrag? :)
von
Kleeblatt01
am 24.03.2023, 11:52
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Wie Ani schrieb.... Dein Vollzeit Vertrag bleibt bestehen.
von
MamaausM2
am 25.03.2023, 13:10