Hallo!
Mich würde mal brennend interessieren, ob die Kündigungsfrist während des Erziehungsurlaubs / der Elternzeit besonders geregelt sind, oder ob die tariflichen Kündigungsfristen gelten.
Außerdem würde mich auch noch interessieren, ob es stimmt, daß ich, wenn ich eine Tagesmutter habe, ihr anteilig Krankenversicherung etc. zahlen muß!
Vielen Dank schon mal.
Mitglied inaktiv - 21.01.2002, 13:18
Antwort auf:
Kündigungsfrist
Liebe Sandra,
Will Ihr AG kü? Das geht nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes, dann gelten normale tarifl. Fristen.
Sie wollen kü?
Zum Ende des EU= 3 Mo. Kü-Frist
Im EU = normale tariftl. Fristen
Das kommt darauf , was für einen Vertrag Sie mit Ihr geschlossen haben. Einen normalen Arbeitsvertrag über € 325? Dann ja, idR aber einen Dienstvertrag, dann ist sie selbst. und muß selber dafür sorgen. Schauen Sie mal bei www.tagesmuetter-bundesverband.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2002