Hallo Frau Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich möchte meinen jetzigen Arbeitgeber verlassen. In den AVR steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Ich habe am 31.01. 09 die Kündigung eingereicht. Kann ich wirklich erst am 01.07.09 einen neue Stelle beginnen? Das sind 5 Monate. Kein neuer Arbeitegeber sucht so langfristig. Ich könnte eine neue Stelle bginnen, aber schon zu einem früheren Zeitpunkt. Einen Auflösungsvertrag brauch ich gar nicht erst vorschlagen. Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 16:03
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kündigungsfrist
Ja leider ist die Kündigung erst zum 30.6. wirksam. Das 1. Quartal ist am 31.3. um und vom 31.1. bis zum 31.3. sind es keine 3 Monate mehr, deshalb ist eine Kündigung erst zum 30.6. (Ende 2. Quartal) möglich. Versuch es doch mal mit dem Aufhebungsvertrag.
LG und viel Glück
Arlett
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 16:07
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kündigungsfrist
aber die neue stelle ist jetzt ausgeschrieben, und sie suchen am besten sofort. die warten doch nicht auf mich, wenn ich sage ich kann erst in 5 monaten.....das ist doch ungerecht.....
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 16:19
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kündigungsfrist
Also wenn sie dich wirklich wollen, warten sie auch solange.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 16:46