Kündigungsfrist nach 1 Jahr Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist nach 1 Jahr Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde am 05.Juni geboren Ich möchte mir eine andere Stelle suchen und nicht mehr in meinen alten Betrieb zurück. Wenn ich rechtzeitig eine neue Stelle gefunden habe, auf welches Datum muss ich dann die Kündigung schreiben? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von Alex1709 am 30.11.2011, 16:23



Antwort auf: Kündigungsfrist nach 1 Jahr Elternzeit?

Hallo, die Frist ist immer 3 Mo. zum Ende der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2011



Antwort auf: Kündigungsfrist nach 1 Jahr Elternzeit?

Es gelten die üblichen Kündigungsfristen, als wärst du noch im Beruf. Außer du Kündigst zum Ende der Elternzeit. Dann gelten die 3 Monate. Ich würd aber wenn es soweit ist auch einfach mit meinem AG reden. Oft kann man sich da auch außerhalb der vorgesehenen Kündigungsfristen einigen, da man ja grade eh nicht arbeitet.

von Clea am 02.12.2011, 21:08



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