Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn wurde am 05.Juni geboren
Ich möchte mir eine andere Stelle suchen und nicht mehr in meinen alten Betrieb zurück.
Wenn ich rechtzeitig eine neue Stelle gefunden habe, auf welches Datum muss ich dann die Kündigung schreiben?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Alex1709
am 30.11.2011, 16:23
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach 1 Jahr Elternzeit?
Hallo,
die Frist ist immer 3 Mo. zum Ende der EZ
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2011
Antwort auf:
Kündigungsfrist nach 1 Jahr Elternzeit?
Es gelten die üblichen Kündigungsfristen, als wärst du noch im Beruf. Außer du Kündigst zum Ende der Elternzeit. Dann gelten die 3 Monate.
Ich würd aber wenn es soweit ist auch einfach mit meinem AG reden. Oft kann man sich da auch außerhalb der vorgesehenen Kündigungsfristen einigen, da man ja grade eh nicht arbeitet.
von
Clea
am 02.12.2011, 21:08