Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist des Vaters. Am 16.07.20 ist der voraussichtliche Entbindungstermin unseres Kindes und der Vater nimmt den 1. (+ voraussichtlich 13.) LM Elternzeit. Zum 31.08.2020 möchte er bei dem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Es gilt laut Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende. Wann muss der Vater fristgemäß die Kündigung einreichen? Mit freundlichen Grüßen
von Beate83 am 20.04.2020, 18:34