Guten Abend!
Im September fange ich wieder an zu arbeiten in der Firma, in der ich auch schon vor der Geburt gearbeitet habe. Dort gab es einige Umstrukturierungen und ich befürchte gekündigt zu werden. eine Bekannte sagte mir aber, dass ich erst 2 Jahre Elternzeit genommen habe und das folgende Jahr, wo ich in die Firma in Teilzeit zurück kehre, noch als Elternzeit gewertet wird und ich ja theoretisch das dritte Jahr auch noch nehmen könnte. Sie sagte, man könne mich in der Zeit nicht ohne Weiteres kündigen.
Gilt diese Zeit noch als Elternzeit?
Kann ich gekündigt werden?
Muss ich Vertragsänderungen zustimmen aufgrund der Teilzeit (z.B. Änderung der Kündigungsfrist)?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Melanie N.
Mitglied inaktiv - 24.07.2011, 22:31
Antwort auf:
Kündigungsfrist Elternzeit
Hallo,
das kommt darauf an, was Sie beantragt haben. Man kann drei Jahre nehmen/ verlängern und in der EZ TZ arbeiten, dann hat man besonderen Kü-Schutz
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2011
Antwort auf:
Kündigungsfrist Elternzeit
Du hast bisher 2 Jahre Elternzeit gehabt?
Dann kannst du direkt im Anschluss ums 3. Jahr verlängern (min. 7 Wochen vorher anmelden). Dann hast du Elternzeit bis zum 3. Geburtstag deines Kindes. In dieser Zeit hast du auch noch Kündigungsschutz.
Und du kannst in dieser Zeit "Teilzeit in Elternzeit" arbeiten, bis zu 30 Std/Woche. Dafür bekämst du einen extra Vertrag, der nur bis zum Ende der Elternzeit läuft. Danach kannst du auf deinen alten Vollzeitvertrag zurück gehen oder einen neuen Teilzeitvertrag aushandeln.
Gehst du einfach so nach den 2 Jahren in Teilzeit zurück in deine Firma, dann hast du keinen Kündigungsschutz!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.07.2011, 00:27